FAQ
Knallgold Immobilien FAQ
Die meist gestellten Fragen zum Thema Immobilienkauf und -verkauf
Einige der häufig gestellten Fragen beantworten wir mit unserem Knallgold Immobilien-FAQ, damit Sie bereits im Vorfeld Ihre Fragen einordnen können.
Wenn Sie Ihre Immobilie mit Knallgold Immobilien verkaufen wollen, benötigen Sie eine verlässliche Aussage. Einfach einen Kaufpreis ansetzten oder Online Gutachten sind in der Regel Spekulation. Es ist nur natürlich, dass Sie als Eigentümer ihre Immobilie eher zu hoch oder zu gering einschätzen.
So schrecken Sie viele potentielle Interessenten vor zu hoch angesetzten Verkaufspreisen ab – oder die Interessenten suchen den Fehler bei einem zu geringen Preis Ihrer Immobilie. Meistens beschäftigen sich jedoch diese Interessenten erst gar nicht mehr mit ihrem Immobilienangebot. Reduzieren oder erhöhen Sie später den Verkaufspreis Ihrer Immobilie, geht man direkt davon aus, dass Sie zu Kompromissen bereit sind. Sie setzen sich unnötigen Verkaufspreisverhandlungen aus. Sie benötigen eine verlässliche Grundlage für Ihre Immobilie, um einen realistischen Kaufpreis anzusetzen und zu erzielen.
Objektive Faktoren bestimmen den Verkehrswert ihrer Immobilie. Bei Sachverständigen Gutachten wird der Verkehrswert ihrer Immobilie meist mit dem Vergleichswertverfahren oder Ertragswertverfahren bestimmt. Die Vorgehensweise ist in der Immobilienwerte Verordnung festgelegt.
Diese Verordnung ist aber relativ statisch und berücksichtigt nicht das Kaufinteresse potentieller Interessenten und entspricht in der Regel auch nicht Ihren persönlichen Vorstellungen.
Zumindest ist der Verkehrswert eine sachlich fundierte Aussage um Ihre Immobilie nicht unter einem bestimmten Angebotspreis zu veräußern.
Der Angebotspreis hingegen ist letztlich der Preis, den wir im Hinblick auf den Verkehrswert in der aktuellen Situation und auf die individuellen Gegebenheiten Ihres Objekts für realistisch halten. In den wenigsten Fällen stimmt der Angebotspreis mit dem Verkehrswert überein. Der Angebotspreis ihrer Immobilie ist in der Regel etwas höher anzusetzen. Dies schafft Ihnen einen gewissen Verhandlungsspielraum.
Knallgold Immobilien setzt den Angebotspreis mit viel Fingerspitzengefühl fest und orientiert sich an dem aktuellen Immobilienmarkt. Hierzu setzten wir gezielt unser Immobilien Know-how ein, um einen realistischen Wert ihrer Immobilie zu erzielen.
Ernsthaft Interessiert ist derjenige, der am Ende des Prozesses den Notarvertrag unterzeichnet und den Kaufpreis bezahlt.
Jedoch ziehen Immobilienangebote immer auch Neugierige an. Das sind keine ernsthaften Interessenten für Ihre Immobilie und sie können sehr zeitintensiv sein.
Vermeiden Sie unnötige Besichtigungstermine und lassen Sie Knallgold Immobilien für sie filtern. Wir suchen die passenden Menschen für Ihre Immobilie und haben ein Gespür dafür.
Die Banken setzten darüber hinaus einen gewissen Anteil an Eigenkapital und Bonität voraus. Sie erkennen einen ernsthaften Interessenten daran, dass er konkrete Vorstellung über seine zukünftige Immobilie hat. Ein solcher Interessent betrachtet die Gegebenheiten realistisch.
Vor betrügerischen Angeboten oder Zahlungsmodellen sollten Sie auf jeden Fall Abstand nehmen. Erst wenn Sie den Kaufpreis auf Ihrem Konto haben, wird der ernsthafte Interessent als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Wenn Sie Knallgold Immobilien beauftragen, unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Vermittlung Ihres Objekts.
Grundsätzlich braucht man einen aktuellen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt des örtlichen Amtsgerichts. Prüfen Sie, ob es Eintragungen gibt und ob diese noch korrekt sind.
- Lageplan
- Brandversicherungsurkunde
- Energieausweis (ggf. erstellen lassen)
- Wohnflächenberechnung
- Grundrisszeichnungen/Baupläne
- Nebenkostenübersicht
- Liste der letzten Renovierungen
- Baubeschreibung
- Bilder
- Mietverträge (falls vermietet)
- Kopie Mietverträge
- Objektbeschreibung
- Denkmalschutz (gesamter Schriftverkehr)
- Wohnungs- und Teileigentum (Teilungserklärung/Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Knallgold Immobilien legt besonderen Wert auf die Unterlagenrecherche, ein Service den wir unseren Kunden kostenfrei anbieten.
Das Baujahr wird im Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück angegeben. Das genaue Baujahr ist den Verkäufern beim Immobilienverkauf häufig nicht so wichtig nochmal genau zu recherchieren. Das Baujahr ist aber ein durchaus wertbildender Faktor. Sollte das Baujahr in einem Immobilienkaufvertrag aufgenommen werden, stellt es eine Beschaffenheitsangabe dar, die zutreffend sein muss.
Bei einem Immobilienverkauf ist der Abschluss immer ein notarieller Kaufvertrag. Hierin wird in möglichst kurzen Sätzen möglichst viel erfasst. Dazu werden juristische Fachbegriffe verwendet und auf Formulierungen zurückgegriffen. Der Notar stellt Ihnen den Vertragstext, bis zu zwei Wochen vor der Beurkundung, vorab Verfügung.
Sie sollten die Vertragstexte nochmal gründlich lesen. In der Regel bespricht der Notar auch nochmal den Vertrag mit Ihnen.
Für Sie ist wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Daten, die Daten des Objekts, den Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen überprüfen. Bei notariellen Kaufverträgen zu Wohnungseigentum sind die Teilungserklärungen Bestandteil.
Der Notar ist beim Notartermin verpflichtet, Sie über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und Ihre im Vertrag wiederzugeben.
Er wird darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden, sowie unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Sie können den Notar jederzeit fragen, wenn Sie Teile des Vertragstextes nicht verstehen.
Knallgold Immobilien wird mit Ihnen bereits im Vorfeld für alle Fragen rund um den Notarvertrag zur Verfügung stehen und jegliche Fragen beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Immobilienkaufverträge sind beurkundungspflichtig. Die Beurkundung muss bei einem Notar durchgeführt werden und dient dem Interesse beider Parteien. Der Notar überwacht, dass der Kaufvertrag ordentlich und zuverlässig abgewickelt wird, der Kaufpreis fließt und die Eintragung in das Grundbuch vorgenommen wird.
Die Aufgabe des Notars ist im Beurkundungsgesetz beschrieben und wird Stück für Stück durch den Notar durchgeführt. Der Notar stellt die Identität der Parteien fest und überzeugt sich von deren Geschäftsfähigkeit und Vertretungsberechtigung. Der Notar wird den Kaufvertrag in der Regel vorlesen, diesen von den Parteien genehmigen und eigenhändig unterschreiben lassen. Er erläutert den Beteiligten die rechtliche Tragweite des Immobilienkaufvertrages und wird ihre Erklärungen klar und deutlich in der Niederschrift wiedergeben.
Zur Vorbereitung des Notartermins an dem die Beurkundung stattfinden soll, wird der Notar den Kaufvertrag 14 Tage vorher übersenden, es sei denn, die Parteien verzichten ausdrücklich darauf. Ist der Kaufvertrag beurkundet, muss der Notar (für Grundbucheintragungen, Altrechte oder Grundpfandrechte) die Löschungsbewilligung beim Gläubiger einholen, die Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch beantragen und den Kaufpreis fällig zu stellen sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu beantragen.
Sollte der Erwerber den Kaufpreis finanzieren, beurkundet der Notar die als Sicherheit zu bestellende Grundschuld und beantragt deren Eintragung im Grundbuch.
Knallgold Immobilien steht Ihnen bei allen Fragen hierzu zur Verfügung und wird Sie Zug um Zug begleiten.
Wir haben hier die wichtigsten und häufig gestellten Fragen unserer Kunden zusammengestellt. Das soll Ihnen bei einer ersten Einordnung Ihrer Fragen rund um den Immobilienkauf oder Verkauf helfen.